Satzung - Auszüge:
Hier sind einige Ausschnitte aus der Vereinssatzung abgedruckt.
Die komplette Fassung können Sie hier auch gern als Word-Datei herunterladen: Satzung
§ 1
- Der Verein führt den Namen "Tierschutzbund Greifswald und Umgebung e.V.
- Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Greifswald unter der Registriernummer VR 0580
eingetragen.
- Vereinssitz ist Greifswald, das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Greifswald und Umgebung.
§ 2
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Zweck des Vereins ist der Tierschutz, dazu gehören:
- durch Aufklärung ... Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken
- ihr Wohlergehen zu fördern und ihnen Recht und Schutz zu verschaffen
- Verhütung jeder Tierquälerei, Tiermißhandlung und nicht artgerechter Tierhaltung
- die Unterbringung ausgesetzter, herrenloser oder abgegebener Haustiere, soweit die Kapazitäten des Vereins dies zulassen
- Der Verein ist selbstlos tätig... Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden
- Mitglieder erhalten keine Zuwendungen...
- Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden keine Rückerstattung der geleisteten Finanz- und
Sacheinlagen
§ 3
- Mitglied kann jede natürliche und juristische Person (einschließlich Körperschaften des
öffentlichen Rechts etc.) werden.
- Über die Aufnahme des Mitglieds entscheidet der Vorstand.
§ 4
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an.
- Juristische Personen und Körperschaften haben jeweils 2 Stimmen in der Mitgliederversammlung,
wenn die juristische Person durch entsprechende Personenzahl vertreten ist.
§ 8
- Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Geschäftsjahr statt.
§ 10
- Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig. Er
soll mehrfach im Jahr zu Vorstandssitzungen zusammenfinden.