Was tun wenn mir ein Tier zugelaufen / zugeflogen ist?
Hund:
- Ordnungsamt anrufen, außerhalb der Dienstzeiten Polizei (keinen Notruf, außer es besteht unmittelbar Gefahr!), nicht abwimmeln lassen
Amt für öffentliche Ordnung Greifswald:
Spiegelsdorfer Wende / Haus 1 / 17491 Greifswald / Tel: 03834/524101
Polizei: Brinkstraße 13 / 17489 Greifswald / Tel: 03834/540-0
Katze:
- versuchen, Halter zu ermitteln (Katze anlocken und nach Adress-Anhänger am Halsband oder Tätowierung in den Ohren suchen)
- Suche nach Besitzer (anhand der Täto-Nr.) ist in einem Hautierregister möglich
Wenn der Halter nicht zu ermitteln ist:
Katze nicht mit ins Haus nehmen, nicht füttern (es sei denn, das Tier ist in Gefahr / am Verhungern)weil:
- Vielleicht hat die Katze ein Zuhause und ist nur neugierig oder bettelt um Futter. Manche Katzen fressen überall gierig, obwohl sie ausreichend gefüttert werden.
- Es gibt Katzen, die nicht jedes Futter vertragen.
- Nehmen Sie die zugelaufene Katze mit, sinkt deren Chance, daß sie allein nach Hause findet.
- Durch Füttern oder Ins-Haus-Nehmen ist die Katze eventuell nicht mehr motiviert, ihr altes Zuhause zu suchen.
Tipp: Um fremde Katzen nicht anzulocken, sollten Sie Ihre eigenen Tiere nur im Haus füttern bzw. Futterreste gleich wegräumen.
Wenn das Tier nach mehreren Tagen immer wieder Kontakt sucht:
- Fund dem Ordnungsamt melden (Ordnungsamt kann Tiere ins Tierheim einweisen) bzw.
- Aushänge, Notiz bzw. Anzeige in der örtlichen Presse, regionale Radiosender informieren u.ä.
- Fundmeldung an den Tierschutzbund
- Prüfen der Vermißtmeldungen auf der Homepage des Tierschutzbundes
- Verbleib der Katze regeln: selber aufnehmen, ins Tierheim bringen (nach Absprache mit dem Ordnungsamt; bitte beachten: Für ausgesetzte oder herrenlose Tiere besteht keine Verpflichtung zur Einweisung ins Tierheim), sich beim Tierschutzbund informieren
Vögel, Kleintiere:
- können auch in einem Suchverzeichnis registriert sein
- Aushänge oder im Tierheim / Tierschutzbund nachfragen