War die Katze eindeutig ausgesetzt worden, können Sie sie bei sich aufnehmen, ohne den Fund zu melden. Damit liegen aber auch alle Verpflichtungen eines Katzenhalters bei Ihnen; niemand wird Ihnen Tierarzrechnungen usw. ersetzen.
Ist sie jedoch ein Fundtier (Halsband, zahm, gepflegt...), und Sie möchten sie behalten, bedenken Sie bitte: Die Katze ist als Fundtier dem Ordnungsamt
anzuzeigen. Versetzen Sie sich auch in die Lage des Eigentümers: er sucht bestimmt nach dem Tier und möchte es zurückhaben. Veranlassen Sie alles Nötige, um ihm die Suche zu erleichtern. Denken Sie daran: Auch Ihnen kann eine Katze verlorengehen, und dann sind Sie froh, wenn der Finder auf seinen Fund aufmerksam macht. Der Besitzer kann das Tier bis zu 6 Monate zurückfordern. Wenn der Besitzer sich meldet: Als
Finder einer Katze können Sie sich nur Kosten, die durch lebenserhaltende Maßnahmen entstanden sind,
sowie Futterkosten vom Halter erstatten lassen.
Unser Tipp, wenn Sie sich eine Katze ins Haus holen: Ersparen Sie sich Ärger und Sorgen, indem Sie rechtzeitig an Entwurmen und Impfen denken, und
verhindern Sie Nachwuchs!