Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie im Fall von Fundtieren, herrenlosen Tieren und verletzten Tieren tun können.

An wen kann man sich wenden?

Uns erreichen oft zahlreiche und vielfältige Anfragen, wenn Tiere gesichtet oder aufgefunden werden.

Wer ist aber zu informieren und zu kontaktieren? Wir wollen eine kleine Übersicht geben, um Missverständnissen vorzubeugen.

Fundtiere – Hierfür ist das zuständige Ordnungsamt / Gemeinde zuständig.

  • Handelt es sich um domestizierte Tiere, also alle Haustiere, ist das Ordnungsamt zuständig (hierzu zählen bspw. Hunde und Katzen).
  • Oft kommt es dazu, dass das Ordnungsamt seine Zuständigkeit verneint.
    • Alle domestizierten Tiere haben eine*n Besitzer*in (im Gegensatz zu Wildtieren). Dieser kann sein Eigentum an der Sache (also dem Tier) nicht einfach aufgeben. Nach §3 des TSchG ist ein Aussetzen unzulässig und folglich stellt dies keine zulässige Besitzaufgabe dar.
    • Somit ist jedes aufgefundene Tier ein Fundtier. Um nicht als Fundtier behandelt zu werden, muss dies zweifelsfrei ausgeschlossen werden können: Hierbei reichen jedoch nur äußere Merkmale wie bspw. Halsband, Pflegezustand oder Zutraulichkeit nicht aus. Diese können zwar als Hinweise dienen, aber nicht zweifelsfrei das Tier als Fund- oder Nichtfundtier ausschließen.
    • In der Praxis ist daher nicht zweifelsfrei erkennbar (weder für die Finder*innen, noch für die Ordnungsamtmitarbeiter*innen), ob das Tier eine*n Besitzer*in hat oder nicht. Somit werden alle aufgefundenen domestizierten Tiere als Anscheinsfund behandelt, folglich ist das Ordnungsamt für diese Tiere zuständig.
    • Insbesondere bei Katzen, die sich außerhalb des Wirkungsbereichs des*r Besitzer*in befinden, sind diese trotzdem keine wilden oder herrenlosen Tiere. Dies gilt ebenfalls für Welpen die außerhalb dieses Wirkungsbereichs des*r Besitzer*in geboren werden. Rechtlich betrachtet gehören diese ebenfalls dem*r Besitzer*in des Muttertieres.
  • Die Besitzer*innen kann man am besten bei gekennzeichneten (z.B. via Chip) und registrierten Tieren ermitteln. Es bestehen aber auch gute Chancen, dass ein Tier über Anzeigen / Aushänge zugeordnet werden kann.
  • Melden Sie ein Fundtier in jedem Fall beim Ordnungsamt und auch bei uns, da so die Chance am größten ist, die Besitzer*innen ermitteln zu können.

(vermeintlich) Herrenlose Tiere

  • Folgt man dem Gesetz, kann es keine herrenlosen domestizierten Tiere geben. Jedes Haustier hat eine*n Besitzer*in.
    • Ein domestiziertes Tier ist durch Zucht vom Menschen in der Form geschaffen worden (daraus leitet sich die Verantwortung gegenüber diesen Tieren ab). Diese Tiere können jedoch nicht wieder zu einem Wildtier werden. Je nach Umständen und Situation schaffen es domestizierte Tiere zwar eine gewisse Zeit zu überleben, sie sind jedoch insb. in Bezug auf Futter vom Menschen abhängig. Wenn ein Haustier nicht zahm ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Verantwortung gegenüber diesem Tier erloschen ist.
  • Herrenlos sind also allenfalls wilde Tiere. Im Falle von Jagdwild wie Rehen o. Ä. sind dann die hiesigen Jagdpächter oder Förster verantwortlich.
  • Sonderfall freilebende Katzen: Freilebende Katzen sind solche, für die niemand mehr Sorge trägt. Da Hauskatzen domestizierte Tiere sind, können sie aber nie herrenlos werden. Die Besitzaufgabe  - z.B. durch Aussetzen - ist verboten und nicht gültig und Besitzverhältnisse werden auch an alle Nachkommen vererbt. (Diese Auslegung wurde auch in 2020 vom Land MV in einer neuen Fundtierverordnung bestätigt.) Daher sind auch freilebende Katzen als Fundtiere zu behandeln und wir empfehlen dringend für alle aufgefundenen Katzen eine Fundtieranzeige beim Ordnungsamt zu machen. Mehr Info zu freilebenden Katzen und der Notwendigkeit von Kastrationen finden Sie auf unserer Website oder gern auch mehr auf Nachfrage.

Verletzte Tiere

  • Hier ist zumeist schnelles Handeln erforderlich. Jede*r Bürger*in kann dies sehr einfach und schnell selbst machen. Zunächst ist das Veterinäramt zu informieren; nach Möglichkeit sollte das Tier schnellst möglich zu einem Tierarzt gebracht werden. In jeder Region gibt es dafür auch einen Notdienst, der Tag und Nacht erreichbar ist. Wenn man das Tier nicht selbst transportieren kann, gibt es die Haus- und Wildtierrettung. (Bitte beachten Sie, dass auch die Haus- und Wildtierrettung ein ehrenamtlich organisierter Verein ist, ebenso wie der Tierschutzbund Greifswald u.U. e.V.. Wir versuchen den Tieren entsprechend unserer Kapazitäten und Möglichkeiten zu helfen; daraus leitet sich jedoch keine Zuständigkeit ab!)

 

Kontakt zum Ordnungsamt Greifswald:

Telefon +49 3834 8536-4344

 

 

Kontakt

Tierschutzbund Greifswald u.U.e.V.

Am Neuen Friedhof 11d
17489 Greifswald

Tel.: 03834 / 810991

Mail: kontakt@tierschutzbund-greifswald.de

Mitglied im:

Deutscher Tierschutzbund e.V.     Deutscher Tierschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
 

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Vorstand (Vorsitzende):

Franziska Kraatz

 

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