Der Tierschutzbund Greifswald und Umgebung e. V. (TSB Greifswald) ruft gemeinsam mit vielen Tierschutzverbänden zur Kastration von Hauskatzen mit unüberwachtem Freigang auf. Die Gründe hierfür sind auf dieser Seite aufgeführt.

 

Der Begriff "freilebende Katzen"

Leider finden sich in Deutschland viele Katzen, für die sich niemand verantwortlich fühlt. Sie werden im Allgemeinen als freilebende Tiere bezeichnet. Fälschlicherweise wird auch die Bezeichnung "wilde Katzen" verwendet. Dies vermittelt aber den falschen Eindruck, dass die Tierart Hauskatze (Felis silvestris catus) wild leben kann – als domestizierte Art ist sie auf den Menschen angewiesen. Eine Katze lebt daher nie freiwillig ohne Besitzer*in. Es handelt sich immer um ausgesetzte Tiere oder um Nachkommen von ausgesetzten Tieren.

 

Tierleid ist vorprogrammiert

Haben sie niemanden, der sie regelmäßig füttert, leiden diese Katzen meist an Unterernährung. In Verbindung mit der Kälte sind sie damit auch anfällig für eine Vielzahl von Erkrankungen. Dazu zählen zum Beispiel Leukose, Katzen-Aids, Toxoplasmose oder Parasiten. Werden sie nicht behandelt, sterben sie häufig einen qualvollen Tod. Leicht können diese Krankheiten von einer Katze auf die nächste (auch auf bei Menschen lebende Freigänger) weitergegeben werden.  Damit können diese Krankheiten auch für Katzenbesitzer*innen zum Problem werden. Viele der Parasiten wie Giardien, Würmer oder Toxoplasma gondii sind auf uns übertragbar. Dies kann besonders bei einer Infektion während einer Schwangerschaft gefährlich sein: Das ungeborene Kind kann schwer geschädigt werden oder die Parasiten sogar zu Fehlgeburten führen (Überblick zu Toxoplasmose). Es liegt also nicht nur im Interesse des Tierschutzes, sondern auch im Interesse unserer eigenen Gesundheit, dass die Anzahl freilebender Katzen so gering wie möglich ist.

 

Umfang des Problems

Je größer die Population an freilebenden Katzen, desto größer ist das damit verbundene Tierleid. Laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten leben in Deutschland über 2 Millionen Katzen auf der Straße. Der TSB Greifswald schätzt die Größe der Population allein vor unserer Tür gegenwärtig auf ca. 3000 Tiere. Dabei muss uns das riesige Wachstumspotential bewusst sein. Eine Katze kann im Jahr zwei- bis dreimal Nachwuchs bekommen und wirft dabei jedes Mal zwei bis acht Junge. Bei konservativer Rechnung kann so eine einzige Katze innerhalb von nur sieben Jahren 280.000 Nachkommen haben. Die Tierschutzorganisation Peta geht sogar von über 370.000 möglichen Nachkommen von nur einer Katze im gleichen Zeitraum aus. Da unsere Straßen bislang noch nicht übervoll mit Katzen sind, können wir davon ausgehen, dass das reale Populationswachstum nicht so hoch ist. Eine geringere Reproduktionsrate ergibt sich dann daraus, dass die Katzen zu schwach oder krank sind, um sich fortzupflanzen und ein großer Teil des Nachwuchses stirbt.

 

Die Frage der Zuständigkeit

Die Suche nach Verantwortlichen gestaltet sich schwierig. Laut BGB §90 sind Tiere zwar keine Sachen, Vorschriften sind aber ähnlich anzuwenden, wodurch entlaufene Katzen quasi unter das Fundrecht fallen. Auch ausgesetzte Katzen fallen wohl unter diese Definition und damit sind für sie die Fundbehörden (Ordnungsamt der Stadt Greifswald) zuständig (hier eine rechtliche Einordnung). Doch was ist mit deren Nachkommen, aus der sich ein Großteil der Gruppe freilebender Katzen zusammensetzt? Häufig wird argumentiert, diese hätten ja keine*n Besitzer*in, und fallen daher auch nicht unter die fundrechtliche Verantwortung des Ordnungsamtes. Doch in wessen Verantwortlichkeit sind sie dann? Eine weitere Anlaufstelle für Tierschutzfragen ist beispielsweise das Veterinäramt des Kreises. Hier kümmert man sich aber vor allem um Tierschutz, was Haltungsbedingungen angeht. Auch der Seuchenschutz ist hier verankert, was - wie umrissen - natürlich auch ein Problempunkt bei freilaufenden Katzen ist. Doch explizit ist auch das Veterinäramt nicht mit der Verantwortung für diese Problemfelle betreut.

 

Engagement unseres Vereins

Um der selbstständig fortschreitenden Vergrößerung des Problems Einhalt zu gebieten, bemüht sich der TSB Greifswald seit vielen Jahren um die Kastration von freilebenden Katzen. Das Ziel ist es, dass keine Kitten mehr bereits Besitzer*innen-los zur Welt kommen und so zu einem Leben auf der Straße verdammt sein müssen. Wir nehmen solche Besitzer*innen-losen Katzen vorübergehend in unsere Obhut und sorgen für eine Kastration. Des Weiteren pflegen wir Einzelfälle mit schweren Krankheiten gesund und kümmern uns um die Aufzucht und Zähmung meist mutterloser Kitten, und ihrer Vermittlung. Dabei sind wir vollkommen auf Spenden (zum Beispiel Futtermittel, Ausrüstung und Geld) und die Arbeit vieler ehrenamtlich Helfenden angewiesen. Eine sichtbare Reduzierung der existierenden Population konnten wir allerdings nicht erreichen.

 

Problematik unkastrierter Freigänger

Neben der Fortpflanzung innerhalb der Population freilebender Katzen, tragen vor allem unkastrierte Freigänger Katzen aus menschlicher Obhut zu einer Verschärfung des Problems bei. Der freie Ausgang ist wichtig für viele Katzen und Kater. Doch was sie während dieser Zeit so treiben, können wir leider nicht kontrollieren. Es erscheint ganz logisch, dass unsere Lieblinge in dieser Zeit auch ihren natürlichen Trieben nachgehen. Leider entsteht so all jener ungewollte Nachwuchs, welcher zusammen mit seinen eigenen Nachkommen wieder eine Linie besitzer*innenloser Katzen bildet. Dadurch trägt jedes unkastrierte Tier mit unkontrolliertem Freigang zu mehr Tierleid bei.

 

Die Katzenschutzverordnung als mögliche Lösung des Problems

Laut Tierschutzgesetz ist eine Einschränkung des Freigangs unkastrierter Katzen möglich, wenn dies nötig ist, um Tierleid zu vermeiden. Hierzu können von den Bundesländern in Katzenschutzverordnungen die Kastration von Freigängern vorgeschrieben werden. Damit einher gehen auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, die eine Erkennung über ein Tattoo oder einen Transponder-Chip möglich macht. Voraussetzung für eine solche Verordnung ist, dass "an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind" und diese durch eine Verringerung der Anzahl gemindert werden können. Wir hoffen in den letzten Absätzen aufgezeigt zu haben, dass dies der Fall ist. Die Verantwortung hierzu wurde von den politischen Entscheidungsträgern in MV allerdings auf die Landkreise weitergereicht (Landesverordnung). Gefreut haben wir uns darüber, dass 2019 für MV eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen beschlossen wurde. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer potentiellen Katzenschutzverordnung.

Laut dem Deutschen Tierschutzbund haben gegenwärtig 792 Gemeinden in Deutschland eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht (Stand Februar 2020). Hier ist eine Liste dieser Vorreiter zusammengestellt. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Stadt Rostock und das Amt Schwaan bereits Schutzverordnungen eingerichtet. Von ihnen können wir lernen, was für eine Umsetzung nötig ist (Hier beispielhaft die Schwaaner Verordnung).

 

 

 (Karte von https://www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/heimtiere/katzenschutz-kampagne/ © dworak&kornmesser)

 

Tierschutz hat mit dem GG Art 22a Verfassungsrang und ist damit unser aller Bürger*innenpflicht. Auch wenn freilebende Katzen keine*n "Besitzer*in" haben, trägt jeder von uns Verantwortung für das Wohlergehen auch dieser Tiere.

 

Wir rufen dazu auf, alle Katzen (beider Geschlechter) mit unkontrolliertem Freigang zu kastrieren, um die Vergrößerung des durch Besitzer*innen-lose Katzen hervorgerufenen Tierleids einzudämmen. Es ist der einzige Weg das Problem langfristig vollständig zu lösen.

Kontakt

Tierschutzbund Greifswald u.U.e.V.

Am Neuen Friedhof 11d
17489 Greifswald

Tel.: 03834 / 810991

Mail: kontakt@tierschutzbund-greifswald.de

Mitglied im:

Deutscher Tierschutzbund e.V.     Deutscher Tierschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
 

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